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   OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 4 WF 138/01   

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OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 4 WF 138/01 (https://dejure.org/2001,3036)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.2001 - 4 WF 138/01 (https://dejure.org/2001,3036)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 2001 - 4 WF 138/01 (https://dejure.org/2001,3036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rahmengebühr ; Vergleichsgebühr ; Mittelgebühr ; Anwaltsgebühr; Bemessenskriterien ; Mitwirkung beim Abschluss des Vergleichs

  • Judicialis

    BRAGO § 12 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 12 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 666
  • Rpfleger 2002, 271
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 24 U 104/07

    Ansprüche der Rechtsschutzversicherung gegenüber dem Anwalt ihres

    Anderenfalls hat es mit der Mittelgebühr sein Bewenden, weil auch in Anbetracht des grundsätzlichen Ermessensspielraums des Rechtsanwalts seine Tätigkeit nur mit dieser Gebühr zutreffend bewertet ist (so zu Recht BVerwG aaO., ferner bei Buchholz 311 § 20 WBO Nr. 2 = NVwZ-RR 2002, 73; BSG, JurBüro 1984, 1511 (1514), und Urt. v. 26.2.1992 - 9a RVs 3/90, Rechtsbeistand 1994, 31 [32]; OLG Celle, Beschl. v. 31.8.2001 - 15 WF 170/01, AGS 2001, 268; OLG Düsseldorf, 4. Familiensenat, MDR 2002, 666; vgl. auch BFH, BFH/NV 2005, 561)." bb.
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 13.04

    Festsetzung und Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Rahmen eines

    Anderenfalls hat es mit der Mittelgebühr sein Bewenden, weil auch in Anbetracht des grundsätzlichen Ermessensspielraums des Rechtsanwalts seine Tätigkeit nur mit dieser Gebühr zutreffend bewertet ist (ebenso BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 BVerwG 1 WB 28.01 Buchholz 311 § 20 WBO Nr. 2 = NVwZ-RR 2002, 73; BSG, Urteile vom 7. Dezember 1983 9a RVs 5/82 JurBüro 1984, 1511 und vom 26. Februar 1992 9a RVs 3/90 Rechtsbeistand 1994, 31 ; OLG Celle, Beschluss vom 31. August 2001 15 WF 170/01 Anwaltsgebühren spezial 2001, 268; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2001 4 WF 138/01 MDR 2002, 666; vgl. auch BFH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 VII B 1/04 BFH/NV 2005, 561).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 7.04

    Rahmengebühr; Mittelgebühr; Durchschnittsfall; billiges Ermessen; unbillige

    Anderenfalls hat es mit der Mittelgebühr sein Bewenden, weil auch in Anbetracht des grundsätzlichen Ermessensspielraums des Rechtsanwalts seine Tätigkeit nur mit dieser Gebühr zutreffend bewertet ist (ebenso BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - BVerwG 1 WB 28.01 - Buchholz 311 § 20 WBO Nr. 2 = NVwZ-RR 2002, 73; BSG, Urteile vom 7. Dezember 1983 - 9a RVs 5/82 - JurBüro 1984, 1511 und vom 26. Februar 1992 - 9a RVs 3/90 - Rechtsbeistand 1994, 31 ; OLG Celle, Beschluss vom 31. August 2001- 15 WF 170/01 - Anwaltsgebühren spezial 2001, 268; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2001 - 4 WF 138/01 - MDR 2002, 666; vgl. auch BFH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - VII B 1/04 - BFH/NV 2005, 561).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 Ws 56/09

    Rahmengebühr; Grudngebühr; Vernehmungsterminsgebühr; Terminsgebühr

    Da der Verteidiger die Höchstgebühren allgemein angesetzt hat, könnte man von einem Vergleich der Gebühren zwar absehen, wenn diese vorliegend als unbillig anzusehen wären (OLG Düsseldorf, Rpfleger 2002, 271; BFH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - VII B 1/04 - veröffentlicht in Juris).
  • BFH, 19.10.2004 - VII B 1/04

    Divergenz; Gebühr eines Rechtsanwalts

    Denn nach dem Beschluss des BVerwG vom 18. September 2001 1 WB 28/01 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Rechtsprechungsreport 2002, 73) und den Beschlüssen des OLG Düsseldorf vom 6. November 2001 4 WF 138/01 (Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2002, 666) sowie des OLG Celle vom 31. August 2001 15 WF 170/01 (Anwaltsgebühren Spezial 2001, 268) bleibt für die Berücksichtigung einer vom Mittelwert der gesetzlichen Rahmengebühr hinausgehenden Toleranzgrenze nur dann Raum, wenn besondere Umstände im Einzelfall vorliegen und der Rechtsanwalt seine Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung dieser Umstände in Verbindung mit den vier Bemessungskriterien des § 12 Abs. 1 Satz 1 BRAGO getroffen hat.
  • KG, 29.01.2004 - 19 WF 256/03

    Rechtsanwaltskosten in einer Umgangssache: Gebührenansatz in Ansehung des bereits

    Liegt eine solche Ermessensentscheidung nicht vor, ist die von dem Rechtsanwalt vorgenommene Gebührenbestimmung gem. § 12 Abs. 1 S. 2 BRAGO unbillig und damit nicht verbindlich, auch wenn die geltend gemachten Gebühren die Toleranzgrenze von 20% nicht überschreiten (vgl. OLG Düsseldorf, OLGReport Düsseldorf 2002, 76; Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 12 RdNr. 9).
  • OLG München, 24.09.2003 - 11 WF 1419/03

    Verbindlichkeit der Bestimmung von Rahmengebühren durch den beigeordneten

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  • LG Düsseldorf, 25.04.2007 - 12 O 318/06

    Zahlungsanspruch aus der Abrechnung eines Rechtsschutzfalles; Anspruch eines

    Andernfalls hat es mit der Mittelgebühr sein Bewenden, weil auch in Anbetracht des grundsätzlichen Ermessensspielraums des Rechtsanwalts seine Tätigkeit nur mit dieser Gebühr zutreffend bewertet ist (BVerwG NJW 2006, 247, 249; OLG Düsseldorf MDR 2002, 666).
  • OLG München, 14.08.2008 - 7 W 2922/07

    Streitwertfestsetzung: Streitwertbemessung nach einer Verweisung vom

    In dem ähnlich gelagerten Fall, in dem nach Erlass eines Mahnbescheids und Widerspruch der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens teilweise zurückgenommen wird, ist ebenfalls der ermäßigte Anspruch Streitwert bestimmend (vgl. Hartmann Kostengesetze, 36. Aufl., § 40 Rn. 3 und Anh. I zu § 48 GKG (3 ZPO) Rn. 76; OLG Hamburg MDR 2001, 295; OLG Rostock MDR 2002, 666).
  • KG, 29.01.2004 - 19 WF 257/03

    Isoliertes Sorgerechtsverfahren: Angemessene Gebührenbestimmung durch den im

    Liegt eine solche Ermessensentscheidung nicht vor, ist die von dem Rechtsanwalt vorgenommene Gebührenbestimmung gem. § 12 Abs. 1 S. 2 BRAGO unbillig und damit nicht verbindlich, auch wenn die geltend gemachten Gebühren die Toleranzgrenze von 20% nicht überschreiten (vgl. OLG Düsseldorf, OLGReport Düsseldorf 2002, 76; Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 12 RdNr. 9).
  • OLG München, 16.07.2003 - 11 WF 1163/03

    Festsetzung einer Vergütung zugunsten eines Rechtsanwalts; Überprüfung der

  • KG, 31.07.2003 - 1 W 217/03

    Rechtsanwaltsgebühr für eine Notarkostenbeschwerde: Überdurchschnittlicher Umfang

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Rechtsprechung
   LG Trier, 30.11.2001 - 5 T 137/01   

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https://dejure.org/2001,28467
LG Trier, 30.11.2001 - 5 T 137/01 (https://dejure.org/2001,28467)
LG Trier, Entscheidung vom 30.11.2001 - 5 T 137/01 (https://dejure.org/2001,28467)
LG Trier, Entscheidung vom 30. November 2001 - 5 T 137/01 (https://dejure.org/2001,28467)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 160
  • Rpfleger 2002, 271
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Koblenz, 22.02.2002 - 2 T 66/02

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Zwangsvollstreckungsverfahren auf

    Dem gegenüber wird die Beiordnung regelmäßig nicht für erforderlich erachtet, für die Antrag auf Erlass eines ?normalen? Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Landgericht Bayreuth, JurBüro 1993, 546), für den ?normalen? Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Landgericht Düsseldorf, JurBüro 1993, 361 und für die Mobiliarvollstreckung einschließlich des Antrages auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ? sogenannter Kombiauftrag ? Landgericht Bayreuth GVZ 1999, 138; Landgericht Kleve JurBüro 2001, 156; Landgericht Trier, Beschluss vom 30. November 2001 ? 5 T 137/01 ? a.A. Landgericht Koblenz, Beschlüsse vom 11. April 2001 ? 2 T 232/01 und vom 19. November 2001 ? 2 T 761/01 -).
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